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 Betreff des Beitrags: Umgeschriebene VMR-Sicherung
 Beitrag Verfasst: Sa 18. Jan 2014, 14:49 
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Vorwort

Hier ist die Verfassung der Malteser Ritter und der umgeschriebene Text, welcher gesichert wurde ohne die Diskussionsbeiträge um die richtigen Formulierungen, also erst der Originalwortlaut der Malteser Verfassung und darunter der geänderte umschriebene Text.

Die Links im Inhaltsverzeichnis verweisen zum OAM-Forum auf dem Nexusboard, wo diese Erarbeitungen und Umschreibungen stattfanden - Kapitel für Kapitel, Artikel für Artikel.
http://www.nexusboard.net/showthread.php?siteid=10249&threadid=767&showpage=1&#pid3818
Dort ist auch die ausführliche Diskussion zu finden.

Abweichend zum Originalinhatsverzeichnis stehen hier neben den Seitenzahlen mit Verknüpfungen versehene Symbole (▲▼), welche zu den betreffenden Abschnitten sowie einzelnen Artikeln hier im Thema weisen, d.h. Dreieck Spitze nach unten im Inhaltsverzeichnis springt zum jeweiligen nebenstehenden Inhalt, Dreieck Spitze nach oben im Post zum Hauptinhaltsverzeichnis, ein nach oben weisender Pfeil zum jeweiligen Kapitelinhaltsverzeichnis.
Ein Pfeil nach unten () neben den Seitenzahlen läßt zum jeweiligen Artikel des betreffenden Kapitels springen.

Entnommen wurde die nachfolgende Version aus der Sicherung auf einem Reservesicherungsforum
http://www.nexusboard.net/forumdisplay.php?siteid=10236&forumid=9

Bild

Ergänzung/Hinweis
Nach Durchsicht der Verlinkung wurden keine in die Irre führenden Links aufgrund der Forenübernahme/Softwareumstellung durch den neuen Foreninhaber Xobor gefunden. Die automatische korrekte Weiterleitung alter Links zu den korrekten neuen URLs klappt also anscheinend.

Es muß demzufolge nichts angepaßt werden und kann (vorerst) so bleiben, wie es ist.


Zuletzt geändert von Conradi am So 13. Apr 2014, 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
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 Betreff des Beitrags:
  Verfasst: Sa 18. Jan 2014, 14:49 
 


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 Betreff des Beitrags: VMR - Sicherung >> Verfassung der Malteser Ritter - Einleitu
 Beitrag Verfasst: Sa 18. Jan 2014, 14:58 
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Einleitung

Zitat:
(w_a_n: Mittwoch, 01. September 2010 (15:56))

Hier ist die Malteserverfassung, welche der Bernd als unwichtig abtat. Ich stelle sie mal vor und versuche mich an einer Kommentierung für unsere Zwecke, so daß ein jeder weiß, was diese Menschen - und um Menschen handelt es sich ja auch bei dieser Gruppe, deren Ursprung bis ins 11. Jahrhundert zurückreicht - eigentlich wollten.

Wir wollen keine Mönche oder Nonnen sein, auch wollen wir uns weder über andere erheben noch uns gegenüber anderen erniedrigen.

Da zunehmend die Gesetze gelinde gesagt nur noch nach Gusto gelten resp. gar nicht mehr gültig sind - siehe BRD Finanz-Agentur GmbH und Deutschland AG - , das Grundgesetz anscheinend den Rang von untergeordneten Aus- und Durchführungsbestimmungen sind und die nachfolgenden nachgeordneten Vorschriften (Agenda 2010, Hartz4 etc.) umgekehrt anscheinend und augenscheinlich umgekehrt eherne unveränderliche eherne Gesetze geworden sind mit Ewigkeitscharakter, tut es dringend not, uns selbst etwas zu geben.

Hierfür bietet sich die Malteser Verfassung an. Sie ist klar und übersichtlich gegliedert und schlicht und einfach gehalten, daß ein jeder sie verstehen und nachvollziehen kann.
Das Grundgesetz hat 146 Artikel. Die Verfassung der Malteser Ritter hat nur 38 Artikel, wobei einige mehrere Paragraphen haben. Wie sagte doch mal einer? Was brauchen wir eine Verfassung, welche 1 LKW erfordert und 10 Juristen, um sie zu verstehen? Recht hat dieser Mensch.
Der Bernd hat - bei allem Respekt vor seiner Arbeit - aber genau dieses getan, sicherlich unbewußt.

So, genug der Einleitung, hab nicht vor, zu den Schwurblern abzugleiten.

mfg w_a_n

Verfassung der Malteser Ritter.pdf

Link zur Sicherung http://www.nexusboard.net/showthread.php?siteid=10236&threadid=3#pid6


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 Betreff des Beitrags: Re: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Einleitung
 Beitrag Verfasst: Sa 18. Jan 2014, 15:53 
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Einleitung
Zitat:
Einleitung:
(MLR: Donnerstag, 04. November 2010 (13:19))

Schöne und kurze Einleitung, der ich mich voll anschließen kann. Dann basteln wir mal... Schaun wir, was am Ende dabei raus kommt und, wo wir dann noch verfeinern und nachbessern müßten. Schaun wir, an welchen Stellen diese Verfassung dann dem kooperativen Naturprinzip angepasst werden muß und wo Menschenrechte, und welche, nicht eingehalten werden und nicht vorhanden sind. Die Zeiten sind eh vorbei, wo man nur an ein Volk dachte und sich ganz besonders hervor tun wollte. Ich finde das Element daher ganz gut, wie wir es bei Bernd schon herausgearbeitet haben: Planetar! Schließt dann nämlich auch die Möglichkeit einer so genannten außerirdischen Existenz ein und noch viel mehr, als wir jetzt uns wahrscheinlich noch gar nicht bewußt sind. Außerdem muß man nicht alles tot reden. Das ist eine Sache für Philosophen und andere Denker.
____________________________________________
Bedeutung der Farben:
Text - Originaltext
Text - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
Text - normaler geändeter vorgeschlagener Text
Text - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.

========================================= - ab da Bemerkungen/Kommentierungen o.ä. zur Umschreibung, soweit als solche sonst nicht ersichtlich
____________________________________________

VERFASSUNG
DE
r SOUVERÄNEN
orgsanisation aufrechter milane (oder wie auch immer),
wächter und umsetzer wirksamer menschenrechte
und eines funktionierenden gerechtigkeitssystems,

gestalter der existierenden souveränität jedes menschen
unter anwendung und beachtung des dynamischen prinzips!

vereinbart am .......... und beschlossen am ..........

auf dem gebiet der matrix brd-finanzagentur gmbh
durch die gründer mit anhang.


Dieses Original ist der dynamik des lebens unterworfen, aber nicht der willkür irgendwelcher herrscher aus politik und wirtschaft und es ist in nicht willkürlicher ausdrucksweise darin festgehalten, wonach sich die menschheit kooperativ ausrichten wird, nämlich nach der natürlichkeit des seins in interaktion mit den anforderungen der gesamtheit, die sich nur in der einheit ihrer selbst darstellen kann. es ist daher auch nicht willkürlich auslegbar.
Im Falle verschiedener Auslegungen aufgrund sprachlicher unterschiede ist der originale Text maßgebend (s. Artikel 36, § 3 der Verfassung), der in deutscher Sprache gehalten ist.

Es folgt das:
Zitat:

I N H A LT S V E R Z E I C H N I S

Kapitel 1 - DER ORDEN UND SEIN WESEN ............................ 9
x Art. 1 Ursprung und Wesen des Ordens .............................. 9
x Art. 2 Die Ziele des Ordens ................................................. 10
x Art. 3 Die Souveranität des Ordens ..................................... 11
x Art. 4 Die Beziehungen zum Heiligen Stuhl ......................... 12
x Art. 5 Quellen Melitensischen Rechts .................................. 13
x Art. 6 Fahnen, Insignien und Wappen des Ordes ................ 14
x Art. 7 Sprache ...................................................................... 15
Kapitel II - DIE MITGLIEDER DES ORDENS ............................ 17
x Art. 8 Die Stände ................................................................. 17
x Art. 9 Pflichten der Ordensmitglieder .................................. 19
x Art. 10 Zuordnung der Ordensmitglieder ............................. 20
x Art. 11 Funktionen und Ämter .............................................. 21
Kapitel III - DIE REGIERUNG DES ORDENS ........................... 23
x Art. 12 Der Großmeister des Ordens ................................... 23
x Art. 13 Die Erfordenisse für die Wahl zum Großmeister ...... 24
x Art. 14 Der Eid des Großmeisters ........................................ 25
x Art. 15 Befugnisse des Großmeisters .................................. 26
x Art. 16 Der Amtsverzicht des Großmeisters ........................ 28
x Art. 17 Die außerordentliche Ordensregierung .................... 29
x Art. 18 Die Hohen Ämter ...................................................... 31
x Art. 19 Der Prälat des Ordens .............................................. 32
x Art. 20 Der Souveräne Rat ................................................... 33
x Art. 21 Der Regierungsbeirat ................................................ 35
x Art. 22 Das Generalkapitel ................................................... 36
7
I N H A LT S V E R Z E I C H N I S
x Art. 23 Der Große Staatsrat ................................................. 38
x Art. 24 Allgemeine Normen für Wahlen im Orden ............... 40
x Art. 25 Der Juridische Beirat ................................................ 41
x Art. 26 Die Gerichtsordnung ................................................ 42
x Art. 27 Die Rechnungskammer ............................................ 43
Kapitel IV - DIE GLIEDERUNG DES ORDENS ......................... 45
x Art. 28 Errichtung von Ordensgliederungen ........................ 45
x Art. 29 Die Leitung der Priorate ........................................... 46
x Art. 30 Amtsdauer der Prioren ............................................. 48
x Art. 31 Der Prioratsstatthalter .............................................. 49
x Art. 32 Vikare und Prokuratoren von Prioraten .................... 50
x Art. 33 Die Subpriorate und die Ernennung ihrer Regenten . 51
x Art. 34 Die Assoziationen .................................................... 52
x Art. 35 Die Delegationen ...................................................... 53
x Art. 36 Originaltext und Übersetzungen der Verfassung ..... 54
x Art. 37 Übergangsverfügungen ............................................ 55

So oder anders... Der Originaltext der Malteser Verfassung ist geblieben, wie er war und grau dargestellt. Der Vorformulierung ist in Kleinbuchstaben gehalten und anders markiert an den Stellen, da es bestimmt noch eine Änderung geben wird aufgrund von Verschiebungen o. ä. Insgesamt kann und wird sicher noch geändert, weshalb auch zunächst nur Vorformulierung genannt. Diskussionen bitte im Diskussionsbereich.

[ Editiert von Administrator Conradi am 18.08.11 15:07 ]

Link zur Sicherung http://www.nexusboard.net/showthread.php?siteid=10236&threadid=3#pid7


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 Betreff des Beitrags: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 1
 Beitrag Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 10:26 
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Kapitel I - Der Orden und sein Wesen
Zitat:
VERFASSUNG
DES SOUVERÄNEN
RITTER- UND HOSPITALORDENS
VOM HEILIGEN JOHANNES VON JERUSALEM
VON RHODOS UND VON MALTA


INHALTSVERZEICHNIS

Kapitel 1 - DER ORDEN UND SEIN WESEN ................ 9
Art. 1 Ursprung und Wesen des Ordens ..................... 9
Art. 2 Die Ziele des Ordens ........................................ 10
Art. 3 Die Souveranität des Ordens ............................ 11
Art. 4 Die Beziehungen zum Heiligen Stuhl ................ 12
Art. 5 Quellen des melitensischen Rechts .................. 13
Art. 6 Fahnen, Insignien und Wappen des Ordens ..... 14
Art. 7 Sprache ............................................................. 15

[ Editiert von Administrator Conradi am 16.06.11 14:03 ]

Link zur Sicherung: http://www.nexusboard.net/showthread.php?siteid=10236&threadid=2


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 Betreff des Beitrags: Re: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 1
 Beitrag Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 10:28 
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Kapitel I - Der Orden und sein Wesen
Zitat:
Bedeutung der Farben:
Text - Originaltext
Text - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
Text - normaler geändeter vorgeschlagener Text
Text - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.

========================================= - ab da Bemerkungen/Kommentierungen o.ä. zur Umschreibung, soweit als solche sonst nicht ersichtlich
_____________________________________________
(Till Eulenspiegel: Mittwoch, 01. Dezember 2010 (23:47))
Zitat:
KAPITEL I

DER ORDEN UND SEIN WESEN



Artikel 1
Ursprung und Wesen des Ordens

§ 1 - Der Souveräne Ritter- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta, ist aus der Gruppe der „Hospitalarii" des Hospitals des Hl. Johannes in Jerusalem entstanden und wurde durch die Zeitumstände berufen, seine ursprünglich karitativen Aufgaben um den militärischen Schutz der Pilger des Hl. Landes und dessen christlicher Kultur zu ergänzen. Er war nacheinander Souverän der Inseln Rhodos und Malta. Er ist ein religiöser Laienorden und traditionsgemäß zugleich militärisch, ritterlich und adelig.

§ 2 - In den Staaten, in denen der Orden kraft eigener Rechte oder internationaler Abkommen Aktivitäten entfaltet, besteht seine Struktur aus Großprioraten, Prioraten, Subprioraten und Nationalen Assoziationen.

§ 3 - In der vorliegenden Verfassung und im Codex wird der Souveräne Malteser Ritterorden als "Malteserorden" oder "Orden" bezeichnet.

§ 4 - Im Folgenden werden die Großpriorate und die Nationalen Assoziationen als Priorate und Assoziationen bezeichnet. Der Codex Melitensis wird als Codex bezeichnet.

_____________________________________________________

KAPITEL I

DER ORDEN UND SEIN WESEN



Artikel 1
Wesen der OAM

§ 1 - D
ie Souveränen organisation aufrechter milane geben sich in freier Selbstentscheidung die Verfassung um Frieden,Gerechtigkeit und Menschenrechte zu etablieren.

§ 2 - In den Staaten, in denen die OAM kraft eigener Rechte oder internationaler Abkommen Aktivitäten entfaltet, besteht seine Struktur in den universalen/universellen natürlichen Menschenrechten.

§ 3 - In der vorliegenden Verfassung und im ein noch zu schaffender 'codex humanitas'/Erklärung der natürlichen Menschenrechte? wird die Souveräne OAM als Organisation aufrechter Milane bezeichnet.

§ 4 - Im Folgenden werden die Großpriorate und die Nationalen Assoziationen als Priorate und Assoziationen bezeichnet. Der Codex Melitensis wird als Codex bezeichnet.


[ Editiert von Administrator Conradi am 21.09.11 16:00 ]



Link zur Sicherung: http://www.nexusboard.net/showthread.php?siteid=10236&threadid=2#pid8


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 Betreff des Beitrags: Re: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 1
 Beitrag Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 10:34 
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Kapitel I - Der Orden und sein Wesen
Zitat:
Bedeutung der Farben:
Text - Originaltext
Text - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
Text - normaler geändeter vorgeschlagener Text
Text - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.
____________________________________________
(Till Eulenspiegel: Mittwoch, 01. Dezember 2010 (23:47))
Zitat:
Artikel 2
Die Ziele des Ordens

§ 1 - In Übereinstimmung mit seiner jahrhundertealten Tradition hat der Orden die Aufgabe, die Ehre Gottes durch die Heiligung seiner Mitglieder, den Einsatz für den Glauben und den HI. Vater sowie den Dienst am Nächsten zu mehren.

§ 2 - Getreu den göttlichen Geboten und den Räten unseres Herrn Jesus Christus, sowie geleitet von den Lehren der Kirche, bekennt sich der Orden zu den christlichen Tugenden der Nächstenliebe und Brüderlichkeit, indem er Werke der Barmherzigkeit ohne Unterschied des Glaubens, der Rasse, der Herkunft oder des Alters gegenüber Kranken, Bedürftigen und Heimatlosen ausübt.

Der Orden erfüllt seine institutionellen Aufgaben vornehmlich durch medizinische und soziale Hilfen für Arme und Kranke und durch den Beistand für Opfer von Katastrophen und Kriegen, indem er sich auch um ihr geistliches Wohlergehen und um Stärkung ihres Gottesglaubens bemüht.

§ 3 - Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben können Priorate und Assoziationen in Übereinstimmung mit dem Codex, den örtlichen Gesetzen und internationalen Konventionen Unterorganisationen gründen.
__________________________________________________________

Artikel 2
Die Ziele de
r OAM

§ 1 - In Übereinstimmung mit den universalen/universellen natürlichen Menschenrechten hat die OAM die Aufgabe, durch seine Mitglieder die universalen/universellen natürlichen Menschenrechte zu fördern und zu achten.

§ 2 - Getreu den
universalen/universellen natürlichen Menschenrechten bekennt sich die OAM dazu, daß jedem Menschen ohne Unterschied der Herkunft, des Glaubens und des Alters der Menschen natürliche unveräußerliche Rechte von Geburt an innewohnen, die Tugenden der Nächstenliebe und Brüderlichkeit hochhält und praktiziert sowie gegenüber Kranken, Bedürftige und Heimatlosen Werke der Barmherzigkeit auszuüben.

Die OAM erfüllt seine Aufgaben vornehmlich durch Humanitären Einsatz für Arme, Kranke, und durch den Beistand für Opfer von Katastrophen und Kriegen, Opfer durch Katastrophen, Kriege sowie durch seelischen/menschlichen Beistand.

§ 3 Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben können Gruppengemeinschaften/Niederlassungen der OAM/Zusammenschließungen und Sympathiegemeinschaften in Übereinstimmung mit den universalen/universellen natürlichen Menschenrechten und den örtlichen Gesetzen sowie internationalen Konventionen gegründet werden.

[ Editiert von Administrator Conradi am 21.09.11 16:03 ]



Link zur Sicherung: http://www.nexusboard.net/showthread.php?siteid=10236&threadid=2#pid9


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 Betreff des Beitrags: Re: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 1
 Beitrag Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 10:35 
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Kapitel I - Der Orden und sein Wesen
Zitat:
Bedeutung der Farben:
Text - Originaltext
Text - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
Text - normaler geändeter vorgeschlagener Text
Text - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.

========================================= - ab da Bemerkungen/Kommentierungen o.ä. zur Umschreibung, soweit als solche sonst nicht ersichtlich
____________________________________________
(Till Eulenspiegel: Mittwoch, 01. Dezember 2010 (23:47))
Zitat:
Artikel 3
Die Souveränität des Ordens

§ 1 - Der Orden ist Subjekt des Völkerrechts und übt die mit den Souveränitätsrechten verbundenen Funktionen aus.

§ 2 - Legislative, Exekutive und Rechtsprechung sind nach Maßgabe von Verfassung und Codex den jeweils kompetenten Organen des Ordens vorbehalten.

__________________________________________________________

Artikel 3

Die Souveränität der OAM

§ 1 - Die OAM ist Subjekt des Völkerrechts und übt die mit den Souveränitätsrechten verbundenen Funktionen aus.

§ 2 - Legislative, Exekutive und Rechtsprechung sind nach Maßgabe von Verfassung und
ein noch zu schaffender 'codex humanitas'/Erklärung der natürlichen Menschenrechte? den den Mitgliedern vorbehalten.

[ Editiert von Administrator Conradi am 21.09.11 16:05 ]



Link zur Sicherung: http://www.nexusboard.net/showthread.php?siteid=10236&threadid=2#pid10


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 Betreff des Beitrags: Re: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 1
 Beitrag Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 10:35 
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Kapitel I - Der Orden und sein Wesen
Zitat:
Bedeutung der Farben:
Text - Originaltext
Text - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
Text - normaler geändeter vorgeschlagener Text
Text - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.

========================================= - ab da Bemerkungen/Kommentierungen o.ä. zur Umschreibung, soweit als solche sonst nicht ersichtlich
____________________________________________
(Till Eulenspiegel: Mittwoch, 01. Dezember 2010 (23:47))
Zitat:
Artikel 4
Die Beziehungen zum Hl. Stuhl

§ 1 - Der Orden, ist eine vom Hl. Stuhl anerkannte juristische Person.

§ 2 - Infolge ihrer Gelübde unterstehen die Religiosen des Ordens und infolge ihrer Promess die Mitglieder des Zweiten Standes ausschließlich ihren zuständigen Ordensoberen.
In Übereinstimmung mit dem CIC sind alle Kirchen und Konventualhäuser von der Jurisdiktion des Ortsbischofs exempt und unterstehen direkt dem Hl.Stuhl.

§ 3 - Hinsichtlich der Beziehungen zum Hl. Stuhl behalten alle wohlerworbenen Rechte, Gewohnheiten und dem Orden seitens der Päpste gewährten und nicht ausdrücklich widerrufenen Privilegien ihre Gültigkeit.

§ 4 - Der Papst benennt als seinen Vertreter beim Orden einen Kardinal der Römischen Kirche, dem der Titel "Cardinalis Patronus" und besondere Befugnisse verliehen werden.
Der Kardinalpatron hat die Aufgabe, die geistlichen Belange des Ordens und seiner Mitglieder, sowie die Beziehungen zwischen dem Hl. Stuhl und den Orden zu fördern.

§ 5 - Der Orden hat gemäß den Normen internationalen Rechts eine diplomatische Vertretung beim Hl. Stuhl.

§ 6 - Der religiöse Charakter des Ordens schließt die Ausübung der ihm zustehenden Souveränitätsrechte nicht aus, insofern der Orden ein von den Staaten anerkanntes Völkerrechtssubjekt ist.
__________________________________________________________

Artikel 4

Die Beziehungen zur Religion
§ 1 - Der Orden, ist eine vom Hl. Stuhl anerkannte juristische Person.

§ 2 - Infolge ihrer Gelübde unterstehen die Religiosen des Ordens und infolge ihrer Promess die Mitglieder des Zweiten Standes ausschließlich ihren zuständigen Ordensoberen.
In Übereinstimmung mit dem CIC sind alle Kirchen und Konventualhäuser von der Jurisdiktion des Ortsbischofs exempt und unterstehen direkt dem Hl.Stuhl.

§ 3 - Hinsichtlich der Beziehungen zum Hl. Stuhl behalten alle wohlerworbenen Rechte, Gewohnheiten und dem Orden seitens der Päpste gewährten und nicht ausdrücklich widerrufenen Privilegien ihre Gültigkeit.

§ 4 - Der Papst benennt als seinen Vertreter beim Orden einen Kardinal der Römischen Kirche, dem der Titel "Cardinalis Patronus" und besondere Befugnisse verliehen werden.
Der Kardinalpatron hat die Aufgabe, die geistlichen Belange des Ordens und seiner Mitglieder, sowie die Beziehungen zwischen dem Hl. Stuhl und den Orden zu fördern.

§ 5 - Der Orden hat gemäß den Normen internationalen Rechts eine diplomatische Vertretung beim Hl. Stuhl.

§ 6 -
Der religiöse Charakter der OAM schließt die Ausübung der ihm zustehenden Souveränitätsrechte nicht aus, insofern die OAM ein von den Staaten anerkanntes Völkerrechtssubjekt sind.



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 Betreff des Beitrags: Re: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 1
 Beitrag Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 10:36 
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Kapitel I - Der Orden und sein Wesen
Zitat:
Bedeutung der Farben:
Text - Originaltext
Text - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
Text - normaler geändeter vorgeschlagener Text
Text - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.

========================================= - ab da Bemerkungen/Kommentierungen o.ä. zur Umschreibung, soweit als solche sonst nicht ersichtlich
________________________________________
(w_a_n: Donnerstag, 23. Dezember 2010 (14:11))
Zitat:
Artikel 5
Quellen Melitensischen Rechts

Die Quellen Melitensischen Rechts sind:
  1. Die Die Ordensverfassung, der Codex und subsidiär die kirchlichen Gesetze,
  2. Gesetzgebungsakte nach Art. 15, § 2 a) der Verfassung,
  3. Internationale Vereinbarungen, die gemäß Art.15, § 2 h) des Codex ratifiziert wurden,
  4. Gewohnheiten und Privilegien,
  5. Der "Code Rohan", soweit er nicht geltendem Recht widerspricht.

________________________________________________________

Artikel 5

Quellen des Menschenrechts

Die Quellen des Menschenrechts sind:
  1. Die allen Menschen innewohnenden natürlichen angeborenen und unveräußerlichen Rechte - jede natürliche Person ist Träger von Rechten -, der ein noch zu schaffender 'codex humanitas'/Erklärung der natürlichen Menschenrechte? und subsidiär die Verfassung der Souveränen organisation aufrechter milane (oder wie auch immer),
  2. Gesetzgebungsakte nach Art. 15, § 2 a) der Verfassung,
  3. Internationale Vereinbarungen, die gemäß Art.15, § 2 h) des ein noch zu schaffender 'codex humanitas'/Erklärung der natürlichen Menschenrechte? ratifiziert wurden,
  4. Gewohnheiten und Privilegien ???
  5. Der "Code Rohan", soweit er nicht geltendem Recht widerspricht.
Beim kursiven hab ich kein Plan :(

[ Editiert von Administrator Conradi am 19.01.14 11:20 ]



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 Betreff des Beitrags: Re: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 1
 Beitrag Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 10:37 
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Kapitel I - Der Orden und sein Wesen
Zitat:
Bedeutung der Farben:
Text - Originaltext
Text - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
Text - normaler geändeter vorgeschlagener Text
Text - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.

========================================= - ab da Bemerkungen/Kommentierungen o.ä. zur Umschreibung, soweit als solche sonst nicht ersichtlich
_____________________________________
(w_a_n: Montag, 27. Dezember 2010 (16:18))
Zitat:
Artikel 6
Fahnen, Insignien und Wappen des Ordens

  • § 1 - Die Fahne des Ordens zeigt auf rotem Feld entweder ein lateinisches Kreuz oder ein weißes achtspitziges Kreuz ("Malteserkreuz").
  • § 2 - Das Wappen des Ordens zeigt ein mit einem ovalen Schild belegtes weißes achtspitziges Kreuz. Der Schild zeigt auf rotem Feld ein weißes, lateinisches Kreuz, ist von einem Rosenkranz umsäumt und unter einer Krone von einem Fürstenmantel umgeben.
  • §3 - Eine besondere, vom Großmeister mit Zustimmung des Souveränen Rates erlassene Verordnung regelt die Charakteristika und die Modalitäten des Gebrauchs von Fahnen, Insignien und Wappen des Ordens.

_______________________________________________
Artikel 6

Fahnen, Insignien und Wappen der organisation aufrechter milane (oder wie auch immer)

  • § 1 - Die Fahne der organisation aufrechter milane (oder wie auch immer) zeigt ein noch zu klären - vertikaler und horizontaler Schriftzug MenscH ??.
  • § 2 - Das Wappen der Souveränen organisation aufrechter milane zeigt ein noch zu erstellendes Objekt.
  • §3 - Eine besondere, von den Mitgliedern der Souveränen organisation aufrechter milane erlassene Verordnung regelt die Charakteristika und die Modalitäten des Gebrauchs von Fahnen, Insignien und Wappen des OAM.



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Text - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
Text - normaler geändeter vorgeschlagener Text
Text - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

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(w_a_n: Sonntag, 16. Januar 2011 (16:42))
Zitat:
Artikel 7
Sprache

Die Amtssprache des Ordens ist Italienisch.

__________________________________________________

Artikel 7
Sprache

Die Amtssprache de
r OAM/der Aufrechten Menschen ist deutsch bzw. die Sprache des jeweiligen Volksgebietes.

Somit ist Kapitel 1 abgeschlossen und vorläufig beendet.

[ Editiert von Administrator w_a_n am 16.01.11 16:44 ]



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 Betreff des Beitrags: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 2
 Beitrag Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 13:13 
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Kapitel II - Die Mitglieder des Ordens
Zitat:
VERFASSUNG
DES SOUVERÄNEN
RITTER- UND HOSPITALORDENS
VOM HEILIGEN JOHANNES VON JERUSALEM
VON RHODOS UND VON MALTA


INHALTSVERZEICHNIS

Kapitel II - DIE MITGLIEDER DES ORDENS ......................... 17
Art. 8 Die Stände .................................................................. 17
Art. 9 Pflichten der Ordensmitglieder.................................... 19
Art. 10 Zuordnung der Ordensmitglieder.............................. 20
Art. 11 Funktionen und Ämter................................................ 21

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 Betreff des Beitrags: Re: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 2
 Beitrag Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 13:13 
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Kapitel II - Die Mitglieder des Ordens
Zitat:
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Text - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
Text - normaler geändeter vorgeschlagener Text
Text - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.

========================================= - ab da Bemerkungen/Kommentierungen o.ä. zur Umschreibung, soweit als solche sonst nicht ersichtlich
____________________________________________
(w_a_n: Sonntag, 27. März 2011 (17:03))
Zitat:
Artikel 8
Die Stände

§ 1 - Die Ordensmitglieder sind in drei Stände gegliedert:
  1. Den Ersten Stand bilden die Justizritter,auch Professen genannt, und die Profess-Konventualkapläne mit Ordensgelübden.
  2. Den Zweiten Stand bilden die Mitglieder in Obödienz, die gemäß Art. 9, § 2 dieser Verfassung die Promess ablegen. Der Zweite Stand ist in 3 Kategorien gegliedert:

    1. Ehren- und Devotions-Ritter und -Damen in Obödienz
    2. Gratial- und Devotions-Ritter und -Damen in Obödienz)
    3. Magistral-Ritter und -Damen in Obödienz
  3. Den Dritten Stand bilden jene Ordensmitglieder, die weder Gelübde noch Promess abgelegt haben, aber gemäß den Normen der Kirche leben und bereit sind, sich für den Orden und die Kirche einzusetzen. Der Dritte Stand ist in sechs Kategorien gegliedert:

    1. Ehren- und Devotions-Ritter und -Damen
    2. Ehren-Konventualkapläne
    3. Gratial- und Devotionsritter und -Damen
    4. Magistralkapläne
    5. Magistral-Ritter und -Damen
    6. Devotions-Donaten und -Donatinnen
§ 2 - Die Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Klassen und Kategorien sind im Codex geregelt.

________________________________________________________

Artikel 8

Gruppen des OAM

§ 1 - Die OAM besteht aus drei Gruppen. Einmal die "Wissenden", dann die "Lehrenden" und dann die "Lernenden".
  1. Die Wissenden: Wissende sind gleichzeitig auch Lernende wie Lehrende.
  2. Die Lehrenden: Lehrende besitzen Wissen - sind Wissende - und vermitteln es weiter und lernen selber gleichzeitig auch dazu (und sei es aus ihren Erfahrungen).
  3. Die Lernenden: Lernende lernen, werden aber in zunehmendem Maße, wie sie Wissen erworben haben, zu Lehrenden. In dem Maße, wo sich ihr Gelerntes verfestigt und durch Erfahrung bestätigt, werden sie zu Wissenden, was sie weitergeben und an andere vermitteln.

    Eine klare Trennung gibt es nicht, kann es ja auch nicht geben, da keiner allwissend ist wie auch keiner vollkommen ahnungslos ist. Insofern sind eigentlich alle drei Gruppen alles zugleich, in unterschiedlichem Maße.

    Man ist also Mentor und Schüler zugleich.

==================================================================================
Generelle Streichung; bzw. inhaltliche Umschreibung - Menschenrechte gelten unterschiedslos für alle, da gibt es weder Stände noch Kasten noch 'Bessere' oder 'Schlechtere'.
Das war gut für Herrschaftsrecht - für eine bessere Gesellschaft ist dies überflüssig.


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[ Editiert von Administrator w_a_n am 27.03.11 17:17 ]

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 Betreff des Beitrags: Re: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 2
 Beitrag Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 15:03 
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Kapitel II - Die Mitglieder des Ordens
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(w_a_n: Donnerstag, 19. Mai 2011 (14:00))
Zitat:
Artikel 9
Pflichten der Ordensmitglieder

  • § 1 - Ritter und Kapläne des Ersten Standes legen die Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams ab und streben so nach evangelischer Vollkommenheit. Sie sind Religiosen mit allen Wirkungen des Kirchenrechtes und richten sich nach den sie betreffenden besonderen Vorschriften. Zum Leben in Gemeinschaft sind sie nicht verpflichtet.
  • § 2 - Die Mitglieder des Zweiten Standes verpflichten sich kraft ihrer Promess, in Übereinstimmung mit den Pflichten ihres persönlichen Standes im Geiste des Ordens nach christlicher Vollkommenheit zu streben.
  • § 3 - Den Ordensmitgliedern obliegt es, ihr Leben auf vorbildliche Weise entsprechend den Lehren und Vorschriften der Kirche zu führen und sich entsprechend den Weisungen des Codex den karitativen Werken des Ordens zu widmen.
  • § 4 - Die Mitglieder des Zweiten und des Dritten Standes, ausgenommen die Priester, entrichten über ihre nationalen Organisationen einen finanziellen Beitrag an das Großmagisterium, dessen Höhe vom Generalkapitel festgelegt wird.


________________________________________________________

Artikel 9

Pflichten der Mitglieder des OAM

  • § 1 - Mitglieder des OAM der ersten Gruppe - die Wissenden - legen die Gelübde der OAM nach dieser Art/Artikel 14 ab und streben so nach humanistischer und charakterlicher Vollkommenheit. Sie sind natürliche/echte/edle Menschen mit allen Wirkungen der universellen Menschenrechte und richten sich nach den Erklärungen der Natürlichen Menschenrechte. Zum Leben in Gemeinschaft sind sie nicht verpflichtet.
  • § 2 - Die Mitglieder der Zweiten Gruppe - Lehrende -, wie auch selbstredend die erste Gruppe auch, verpflichten sich kraft ihres Bekenntnisses, in Übereinstimmung mit den Pflichten ihres persönlichen Standes im Geiste des Ordens nach allumfassender Verwirklichung und Einhaltung der Menschenrechte sowie nach ethischer Vollkommenheit zu streben.
  • § 3 - Den Mitgliedern des OAM obliegt es, ihr Leben auf vorbildliche Weise entsprechend den Regeln der universellen Menschenrechte zu führen und sich entsprechend der Präambel der Menschenrechte des Codex der Umsetzung der Menschenrechte des OAM zu widmen.
  • § 4 - Alle Mitglieder des OAM - Wissende, Lehrende und Lernende - entrichten über ihre nationalen Organisationen einen von ihnen (durch Mehrheitsbeschluss) festgelegten finanziellen Beitrag an die Organisationsverwaltung /Verwaltung des Organisationssouveräns.

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[ Editiert von Administrator w_a_n am 29.05.11 21:38 ]



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 Betreff des Beitrags: Re: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 2
 Beitrag Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 15:04 
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Kapitel II - Die Mitglieder des Ordens
Zitat:
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(w_a_n: Mittwoch, 08. Juni 2011 (21:58))
Zitat:
Artikel 10
Zuordnung der Ordensmitglieder

§ 1 - Wo nur ein Priorat bereits besteht, gehören diesem automatisch die Mitglieder aller drei Stände an.

§ 2 - Wo ein Subpriorat errichtet ist, gehören diesem nur die Mitglieder des Ersten und Zweiten Standes an.

§ 3 - Wo eine Assoziation errichtet ist, gehören dieser die Mitglieder der drei Stände an.

§ 4 - Wird ein Priorat oder Subpriorat auf einem Gebiet errichtet, auf dem bereits eine Assoziation existiert, werden alle dem Ersten oder dem Zweiten Stand angehörenden Mitglieder zusätzlich Mitglieder dieses Priorats oder Subpriorats.

§ 5 - Wo weder ein Priorat noch ein Subpriorat besteht, werden die Angehörigen des Ersten und des Zweiten Standes zusätzlich "in gremio religionis" zusammengefaßt.

§ 6 - In Gebieten, wo weder ein Priorat noch eine Assoziation bestehen, werden die Mitglieder des Dritten Standes vom Großmeister einer anderen Ordensgliederung zugewiesen.

§ 7 - Der Großmeister kann mit Zustimmung des Souveränen Rates nach Anhörung der zuständigen Prioren, Regenten und Präsidenten und unter Beachtung obiger Vorschriften ein Ordensmitglied mit dessen Einwilligung in ein anderes Priorat, Subpriorat oder eine andere Assoziation versetzen.

_______________________

Artikel 10
Zuordnung der Ordensmitglieder

§ 1 - Wo nur ein
e Gruppengemeinschaft/Niederlassung der OAM/Zusammenschließung bereits besteht, gehören dieser automatisch die Mitglieder aller drei Gruppen an.

§ 2 - Wo ein
e Untervereinigung errichtet ist, gehören diesem nur die Wissenden und die Lehrenden an.

§ 3 - Wo eine
Sympathiegemeinschaft errichtet ist, gehören dieser die Wissende, Lehrende und Lernende an.

§ 4 - Wird eine
Gruppengemeinschaft/Niederlassung der OAM/Zusammenschließung oder Untervereinigung auf einem Gebiet errichtet, auf dem bereits eine Sympathiegemeinschaft existiert, werden alle den Wissenden und den Lehrenden angehörenden Mitglieder zusätzlich Mitglieder dieser Gruppengemeinschaft/Niederlassung der OAM/Zusammenschließung oder Untervereinigung.

§ 5 - Wo weder eine
Gruppengemeinschaft/Niederlassung der OAM/Zusammenschließung noch eine Untervereinigung besteht, werden die Angehörigen der Wissenden und der Lehrenden zusätzlich "Menschenrechtsmentoren"/"Menschenrechtszentren" zusammengefaßt.

§ 6 - In Gebieten, wo weder eine Gruppengemeinschaft/Niederlassung der OAM/Zusammenschließung noch eine Sympathiegemeinschaft bestehen, werden die Mitglieder der Lernenden vom Großmeister einer anderen Ordensgliederung zugewiesen.

§ 7 - Der Großmeister kann mit Zustimmung des Souveränen Rates nach Anhörung der zuständigen
Gruppengemeinschafts-/Niederlassung der OAM-/Zusammenschließungs-Würdigen/Sprecher, Untervereinigungs-Leiter (nach Art. 33 §2 ?) und Präsidenten und unter Beachtung obiger Vorschriften ein Ordensmitglied mit dessen Einwilligung in eine andere Gruppengemeinschaft/Niederlassung der OAM/Zusammenschließung, Untervereinigung oder Sympathiegemeinschaft versetzen.

Bearbeitung vorläufig abgeschlossen... Marke Pfeil bleibt vorerst bestehen

Die Begriffe Großmeister, Priore, Regenten und Präsidenten belasse ich erst einmal so. Sie werden später sicherlich definiert, ergo wird dann das entsprechende geändert werden.

Der Großmeister = Der Große Rat ?
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#### - normaler geändeter vorgeschlagener Text
#### - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.
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Ich halts wie Dr. Doolittle in My fair Lady: Königinnen werden wie einfache Putzfrauen behandelt, und Putzfrauen wie Königinnen.

[ Editiert von Administrator Conradi am 21.09.11 16:31 ]



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 Betreff des Beitrags: Re: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 2
 Beitrag Verfasst: Mo 20. Jan 2014, 15:08 
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Kapitel II - Die Mitglieder des Ordens
Zitat:
Bedeutung der Farben:
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#### - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
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#### - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

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(w_a_n: Donnerstag, 23. Juni 2011 (16:42))
Zitat:
Artikel 11
Funktionen und Ämter

§ 1 - Amt und Würde eines Großmeisters und Großkomturs werden Professrittern mit Ewigen Gelübden übertragen.

§ 2 - Das Amt eines Priors wird einem Professritter mit Ewigen oder Zeitlichen Gelübden übertragen.

§ 3 - Die Hohen Ämter und Würden des Souveränen Rates sollen unabhängig von Art. 10 §4 vornehmlich von Professrittern bekleidet werden. Dasselbe gilt für die Ämter der Kanzler, Schatzmeister und Hospitalier der Priorate, sowie der Regenten, Statthalter, Vikare und Prokuratoren. Werden jedoch aufgrund ihrer besonderen Eignung Obödienzritter gewählt, so bedarf deren Wahl der Bestätigung durch den Großmeister.

§ 4 - Die vier Hohen Ämter sowie die Positionen der Prioren, der Statthalter, der Prokuratoren, Regenten und Kanzler in den Prioraten, und schließlich von vier der sechs Ratsmitglieder des Souveränen Rates bleiben Rittern vorbehalten, welche die Voraussetzungen zum Ehren- oder Gratial- und Devotions-Ritter erfüllen.

____________________________________________________________

Artikel 11
Funktionen und Ämter

§ 1 - Amt und Würde eines
Großen Rates und Menschenrechtsmentors werden nach Wahl geeigneten Mitgliedern aus der Gruppe der 'Wissenden' mit deren Zustimmung übertragen.

§ 2 - Das Amt eines
Gruppengemeinschaft/Niederlassung der OAM/Zusammenschließungs-Würdigen/Sprecher wird einem nach Wahl geeigneten Mitglied aus der Gruppen der 'Wissenden' bzw. den 'Lehrenden' mit deren/dessen Zustimmung übertragen.

§ 3 - Die Hohen Ämter und Würden des Souveränen Rates
werden, ganz im Aufbau zu den Festlegungen von Art. 10 §4 vornehmlich von geeigneten Mitgliedern aller drei Gruppen ('Wissende', 'Lehrende' sowie 'Lernende') bekleidet werden. Dasselbe gilt für die Ämter der Kanzler, Schatzmeister und Hospitalier der Gruppengemeinschaften/Niederlassungen der OAM/Zusammenschließungen, sowie der Untervereinigungs-Leiter (nach Art. 33 §2 ?), Statthalter, Stellvertreteter-Würdigen-Sprecher und Prokuratoren. Werden jedoch aufgrund ihrer besonderen Eignung 'Lehrende' und 'Lernende' gewählt, so bedarf deren Wahl der Bestätigung durch den Großen Rat.

§ 4 - Die vier Hohen Ämter sowie die Positionen der
Gruppengemeinschafts-/Niederlassung der OAM-/Zusammenschließungs-Würdigen/Sprecher, der Statthalter, der Prokuratoren, Untervereinigungs-Leiter (nach Art. 33 §2 ?) und Kanzler in den Gruppengemeinschaften/Niederlassungen der OAM/Zusammenschließungen, und schließlich von vier der sechs Ratsmitglieder des Souveränen Rates werden durch geeignete Vertreter aller drei Gruppen paritätisch besetzt.

Damit ist Kapitel 2 - Die Mitglieder des Ordens (Die Mitglieder der OAM) - vorläufig abgeschlossen.

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Bedeutung der Farben:
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Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.
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[ Editiert von Administrator w_a_n am 25.06.11 21:32 ]

[ Editiert von Administrator Conradi am 21.09.11 16:33 ]



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 Betreff des Beitrags: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 3
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Kapitel III - Die Regierung des Ordens
Zitat:
VERFASSUNG
DES SOUVERÄNEN
RITTER- UND HOSPITALORDENS
VOM HEILIGEN JOHANNES VON JERUSALEM
VON RHODOS UND VON MALTA


INHALTSVERZEICHNIS

Kapitel III - DIE REGIERUNG DES ORDENS ..................... 23
Art. 12 Der Großmeister des Ordens ................................. 23
Art. 13 Die Erfordenisse für die Wahl zum Großmeister .... 24
Art. 14 Der Eid des Großmeisters ...................................... 25
Art. 15 Befugnisse des Großmeisters ................................ 26
Art. 16 Der Amtsverzicht des Großmeisters ....................... 28
Art. 17 Die außerordentliche Ordensregierung ................... 29
Art. 18 Die Hohen Ämter ...................................................... 31
Art. 19 Der Prälat des Ordens ............................................. 32
Art. 20 Der Souveräne Rat .................................................. 33
Art. 21 Der Regierungsbeirat ............................................... 35
Art. 22 Das Generalkapitel ................................................... 36
Art. 23 Der Große Staatsrat ................................................. 38
Art. 24 Allgemeine Normen für Wahlen im Orden ............... 40
Art. 25 Der Juridische Beirat ................................................ 41
Art. 26 Die Gerichtsordnung ................................................ 42
Art. 27 Die Rechnungskammer ............................................ 43



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Kapitel III - Die Regierung des Ordens
Zitat:
Bedeutung der Farben:
Text - Originaltext
Text - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
Text - normaler geändeter vorgeschlagener Text
Text - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

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(w_a_n: Sonntag, 10. Juli 2011 (17:45))
Kapitel III - die Regierung des Ordens: ˟)
Zitat:
KAPITEL III

DIE REGIERUNG DES ORDENS

Artikel 12
Der Großmeister des Ordens

Dem Großmeister stehen als Oberhaupt des Ordens die Vorrechte und Ehren eines Souveräns und der Titel "Hoheit und Eminenz" zu.


Artikel 13
Erfordernisse für die Wahl zum Großmeister

§ 1 - Der Großmeister wird vom Großen Staatsrat auf Lebenszeit gewählt. Wählbar sind Professritter mit mindestens zehn Jahren in Ewigen Gelübden, sofern sie unter 50 Jahre alt sind; für ältere Professritter genügen drei Jahre in Ewigen Gelübden, sofern sie seit zehn Jahren Mitglieder des Ordens sind.

§ 2 - Der Großmeister und der Statthalter des Großmeisters müssen die Voraussetzungen erfüllen, wie sie zur Aufnahme in die Kategorie der Ehren- und Devotionsritter vorgeschrieben sind.

§ 3 - Der zum Großmeister Gewählte hat vor Amtsantritt dem HI. Vater brieflich Mitteilung von seiner Wahl zu machen.


Artikel 14
Der Eid des Großmeisters

Nachdem er den Hl. Vater über die erfolgte Wahl informiert hat, legt der zur Würde des Großmeisters Gewählte in Anwesenheit des Kardinalpatrons in einer feierlichen Sitzung des Großen Staatsrats folgenden Eid ab:
"Ich, N.N., verspreche und schwöre feierlich bei diesem hochheiligen Kreuzesholz und Gottes heiligen Evangelien, Verfassung, Codex, Regel und die lobenswerten Gewohnheiten unseres Ordens zu wahren und dessen Angelegenheiten gewissenhaft zu leiten. Dazu helfe mir Gott. Und wenn ich darin fehle, sei es auf Gefahr meines Seelenheils."
___________________________________________________________

KAPITEL III

DIE REGIERUNG DE
R OAM


Artikel 12
Der Große Rat der OAM

Dem Großen Rat stehen als Oberhaupt der OAM die Vorrechte und Ehren eines Souveräns und der Titel "Hoheit und Eminenz" zu.


Artikel 13

Erfordernisse für die Wahl zum Großen Rat

§ 1 - Der Große Rat wird vom Großen Staatsrat auf Lebenszeit gewählt. Wählbar sind verdiente/geeignete Mitglieder der 'Wissenden' mit mindestens zehn Jahren im aktiven Engagement zur Durchsetzung und Einhaltung der Menschenrechte/als aktiver Menschenrechtler, sofern sie unter 50 Jahre alt sind; für ältere [verdiente/geeignete Mitglieder der 'Wissenden' genügen drei Jahre im aktiven Engagement zur Durchsetzung und Einhaltung der Menschenrechte/als aktiver Menschenrechtler, sofern sie seit zehn Jahren Mitglieder des OAMs sind.

§ 2 - Der Groß
e Rat und der Vertreter des Großen Rates müssen die Voraussetzungen erfüllen, wie sie zur Aufnahme in die Kategorie der Ehren- und Devotionsritter vorgeschrieben sind.

§ 3 - Der zum Groß
en Rat Gewählte hat vor Amtsantritt den Gruppen brieflich Mitteilung von seiner Wahl zu machen.


Artikel 14

Der Eid des Großen Rates

Nachdem er die Gruppen über die erfolgte Wahl informiert hat, legt der zur Würde des Großen Rates Gewählte in Anwesenheit des Kardinalpatrons in einer feierlichen Sitzung des Großen Staatsrats folgenden Eid ab:
"Solange das Herz schlägt, schwöre ich, N.N., daß ich meine Ideale der Menschenrechte nicht aufgeben werde und immer und überall danach streben werde, diese wirklich für alle durchzusetzen...
sie zu achten und hochzuhalten ohn' Ansehn der Person, der Rasse oder des Glaubens oder der Herkunft.
Ich werde darum kämpfen, daß alle Menschen gleich sind von den Rechten her, daß ich keinerlei Herrschaft des Menschen über andere Menschen zulassen werde und die Freiheit für alle hochhalten werde und kein Unrecht bzw. Unfreiheit zulassen oder dulden werde - das schwöre ich. Solange das Herz schlägt."

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Bedeutung der Farben:
#### - Originaltext
#### - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
#### - normaler geändeter vorgeschlagener Text
#### - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.
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[ Editiert von Administrator w_a_n am 26.06.11 20:35 ]

[ Editiert von Administrator w_a_n am 29.06.11 14:44 ]

[ Editiert von Administrator w_a_n am 01.07.11 21:45 ]
˟) Bitte alle weiteren Anmerkungen und Beiträge zu dieser Diskussion - auch bezüglich und bezogen auf frühere Posts in diesem Thema - bitte mit Link auf das sich beziehende Geschriebene ausschließlich hier in den Verfassungsdiskussion (2) rein.
Danke.


[ Editiert von Administrator Conradi am 21.09.11 21:31 ]



Fehler bemerkt: "wie sie zur Aufnahme in die Kategorie der Ehren- und Devotionsritter vorgeschrieben sind."
Vormerken zur Änderung/Bearbeitung. Vorschlag "Ehrenmitglieder und Senior-Mitglieder".


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 Betreff des Beitrags: Re: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 3
 Beitrag Verfasst: Di 21. Jan 2014, 19:38 
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Kapitel III - Die Regierung des Ordens
Zitat:
Bedeutung der Farben:
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Text - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
Text - normaler geändeter vorgeschlagener Text
Text - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.

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(w_a_n: Mittwoch, 06. Juli 2011 (15:39))
Zitat:
Artikel 15
Befugnisse des Großmeisters

§ 1 - Unterstützt vom Souveränen Rate übt der Großmeister die höchste Amtsgewalt aus, verleiht Ämter und Funktionen und leitet die Regierungsgeschäfte.

§ 2 - Insbesondere kommt es dem Großmeister zu:
  1. mit Zustimmung des Souveränen Rates gesetzliche Regelungen über Angelegenheiten zu erlassen, die nicht in Verfassung und Codex geregelt sind;
  2. Regierungsakte durch Dekret zu veröffentlichen;
  3. nach Zustimmung des Souveränen Rates in geheimer Abstimmung Mitglieder zum Noviziat, zu den Zeitlichen und zu den Ewigen Gelübden des Ersten Standes, sowie zum Probejahr und zur Promess Mitglieder des Zweiten Standes zuzulassen.
  4. nach Zustimmung des Souveränen Rates Miglieder zur Aspirantenzeit zuzulassen;
  5. nach Zustimmung des Souveränen Rates oder mit Erlaß motu proprio Damen oder Herren in den Dritten Stand des Ordens aufzunehmen;
  6. in Zusammenarbeit mit dem Souveränen Rat das Ordensvermögen des gemeinsamen Schatzamtes zu verwalten und über die Besitztümer zu wachen;
  7. Erlasse des Hl. Stuhles, soweit sie den Orden betreffen, umzusetzen und den Hl. Stuhl über Lage und Bedürfnisse des Ordens zu informieren;
  8. nach Zustimmung des Souveränen Rates, Internationale Vereinbarungen zu ratifizieren;
  9. ein Außerordentliches Generalkapitel einzuberufen, das in Übereinstimmung mit Verfassung und Codex die Befugnis besitzt, den Souveränen Rat aufzulösen und einen neuen zu wählen.

§ 3 - Die in § 2 b) genannten Dekrete heißen entweder Großmeister- oder Ratsdekrete je nachdem, ob sie direkt vom Großmeister oder nach vorheriger Beschlußfassung oder Beratung im Souveränen Rat erlassen wurden. In Fällen, in denen der Großmeister an die mitwirkende Beschlußfassung des Souveränen Rates gebunden ist, kann er kein von dem Beschluß abweichendes Dekret erlassen, ist aber andererseits nicht verpflichtet, ein entsprechendes Dekret zu erlassen.

____________________________________________________________

Artikel 15

Befugnisse des Großen Rates

§ 1 - Unterstützt von der Souveränen organisation aufrechter milane übt der Große Rat die höchste Amtsgewalt aus, verleiht Ämter und Funktionen und leitet die Regierungsgeschäfte.

§ 2 - Insbesondere kommt es dem Groß
en Rat zu:
  1. mit Zustimmung der Souveränen organisation aufrechter milane gesetzliche Regelungen über Angelegenheiten zu erlassen, die nicht in Verfassung und ein noch zu schaffender 'codex humanitas'/Erklärung der natürlichen Menschenrechte? geregelt sind;
  2. Regierungsakte durch Dekret zu veröffentlichen;
  3. nach Zustimmung der Souveränen organisation aufrechter milane in geheimer Abstimmung Mitglieder zur Anwartschaft, zu den Zeitlichen und zu den Ewigen Gelübden des Ersten Standes ('Wissende'), sowie zum Probejahr und zum Bekenntnis Mitglieder des Zweiten Standes ('Lehrende') zuzulassen.
  4. nach Zustimmung der Souveränen organisation aufrechter milane Miglieder zur Aspirantenzeit zur jeweils "höheren" Gruppenstufe zuzulassen;
  5. nach Zustimmung der Souveränen organisation aufrechter milane oder mit Erlaß motu proprio andere/weitere Menschen/interessierte Personen in den Dritten Stand der OAM - den 'Lernenden' - aufzunehmen;
  6. in Zusammenarbeit mit der Souveränen organisation aufrechter milane das OAM-Vermögen des gemeinsamen Schatzamtes zu verwalten und über die Besitztümer zu wachen;
  7. Erlasse der Gruppen der OAM ('Wissende', 'Lehrende' sowie 'Lernende'), soweit sie die OAM betreffen, umzusetzen und die einzelnen Gruppen der OAM ('Wissende', 'Lehrende' sowie 'Lernende') über Lage und Bedürfnisse der OAM zu informieren;
  8. nach Zustimmung der Souveränen organisation aufrechter milane, Internationale Vereinbarungen zu ratifizieren;
  9. eine Außerordentliche General-/Vollversammlung einzuberufen, welche in Übereinstimmung mit Verfassung und ein noch zu schaffender 'codex humanitas'/Erklärung der natürlichen Menschenrechte? die Befugnis besitzt, den Rat der Souveränen organisation aufrechter milane aufzulösen und einen neuen zu wählen.

§ 3 - Die in § 2 b) genannten Dekrete heißen entweder Großrats- oder Ratsdekrete je nachdem, ob sie direkt vom Großen Rat oder nach vorheriger Beschlußfassung oder Beratung in der Souveränen organisation aufrechter milane erlassen wurden. In Fällen, in denen der Große Rat an die mitwirkende Beschlußfassung der Souveränen organisation aufrechter milane gebunden ist, kann er kein von dem Beschluß abweichendes Dekret erlassen, ist aber andererseits nicht verpflichtet, ein entsprechendes Dekret zu erlassen.
___________________________________
Bedeutung der Farben:
#### - Originaltext
#### - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
#### - normaler geändeter vorgeschlagener Text
#### - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.
Code:
[center]Mittig[/center]
[size=75]fff[/size]
[mark=farbe]####[/mark]
[list][*]Listentext[/list]


[ Editiert von Administrator w_a_n am 06.07.11 15:46 ]

[ Editiert von Administrator w_a_n am 21.07.11 13:56 ]

[ Editiert von Administrator Conradi am 21.09.11 21:35 ]



Weitere gefundene Stelle, welche evtl. der Änderung bedarf: ... Zeitlichen und zu den Ewigen Gelübden ...

Link zur Sicherung: http://www.nexusboard.net/showthread.php?siteid=10236&threadid=5#pid24


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 Betreff des Beitrags: Re: VMR - Sicherung >> Verfassung ... - Kapitel 3
 Beitrag Verfasst: Di 21. Jan 2014, 19:39 
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Kapitel III - Die Regierung des Ordens
Zitat:
Bedeutung der Farben:
Text - Originaltext
Text - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
Text - normaler geändeter vorgeschlagener Text
Text - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.

========================================= - ab da Bemerkungen/Kommentierungen o.ä. zur Umschreibung, soweit als solche sonst nicht ersichtlich
____________________________________________
(w_a_n: Dienstag, 05. Juli 2011 (21:40))
Wir schieben mal den Artikel 16 dazwischen, damit wir vorwärts kommen.
Zitat:
Artikel 16
Der Amtsverzicht des Großmeisters

Der Amtsverzicht des Großmeisters muß vom Souveränen Rat angenommen und, um Rechtswirksamkeit zu erlangen, dem Hl. Vater mitgeteilt werden.

____________________

Artikel 16

Der Amtsverzicht des Großen Rates

Der Amtsverzicht des Großen Rates muß von der Souveränen organisation aufrechter milane angenommen und, um Rechtswirksamkeit zu erlangen, den Gruppen mitgeteilt werden.

___________________________________________________________
Bedeutung der Farben:
#### - Originaltext
#### - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
#### - normaler geändeter vorgeschlagener Text
#### - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

[ Editiert von Administrator w_a_n am 21.07.11 13:41 ]



Link zur Sicherung: http://www.nexusboard.net/showthread.php?siteid=10236&threadid=5#pid25


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